Allgemeine Geschäftsbedingungen

Waldhotel Tropfsteinhöhle – Stay & Live eGbR

Stand: 29. September 2026
Für Vertragsabschlüsse ab 1. Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für Restaurantreservierungen, gastronomische Leistungen, Tagungen, Feiern und sonstige Veranstaltungen des Waldhotels Tropfsteinhöhle, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

Vertragspartner ist:

Stay & Live eGbR
Pfaffenberg 1, 51674 Wiehl
Vertreten durch Sven Kauling und Eugenia Kauling-Isaak
Gesellschaftsregister: Amtsgericht Köln, GsR 3358
Umsatzsteuer-ID: DE465090013
Telefon: +49 (0) 2262 7920
E-Mail: info(at)waldhotel-wiehl.de

Nachfolgend „Hotel“ genannt. Vertragspartner auf Kundenseite ist die Person oder das Unternehmen, die beziehungsweise das die Buchung im eigenen Namen vornimmt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Tarif-, Zahlungs- oder Stornobedingungen gelten nur, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurden.

Diese AGB regeln keine Pauschalreiseverträge. Zwingende reiserechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Eine unverbindliche Anfrage allein begründet noch keine Buchung.

Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Anfrage oder Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich die Annahme erklärt.

Das Hotel dokumentiert die vereinbarten Leistungen, Preise, Termine und gegebenenfalls besondere Bedingungen in einer Buchungs- oder Auftragsbestätigung. Eine solche Bestätigung ändert bereits getroffene Vereinbarungen nicht einseitig.

Bei Buchungen über Vermittler oder Buchungsportale gelten die im jeweiligen Buchungsvorgang wirksam vereinbarten Bedingungen. Diese AGB ergänzen sie, soweit sie einbezogen wurden und kein Widerspruch besteht.

3. Leistungen und Preise

Das Hotel erbringt die vereinbarten Leistungen. Maßgeblich sind insbesondere Zimmerkategorie, Personenzahl, Aufenthaltsdauer, Verpflegung und ausdrücklich gebuchte Zusatzleistungen.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur bei entsprechender Vereinbarung.

Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzlich zu zahlende öffentliche Abgaben und sonstige verpflichtende Kosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.

Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie beauftragt oder ausdrücklich vereinbart wurden. Bereits vereinbarte Preise werden nicht einseitig erhöht.

4. Zahlung und Anzahlungen

Bei Hotelaufenthalten ist der offene Rechnungsbetrag spätestens bei Abreise fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Restaurantleistungen sind nach Erbringung und Vorlage der Rechnung zu bezahlen. Bei Veranstaltungen wird der Rechnungsbetrag nach Leistungserbringung und Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Anzahlungen werden ausschließlich bei Buchungen von Zimmerkontingenten sowie bei Reservierungen ab fünf Zimmern vereinbart. Dies gilt auch, wenn solche Zimmerbuchungen Teil einer Veranstaltung sind.

Höhe und Fälligkeit der Anzahlung müssen bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden. Aus diesen AGB allein ergibt sich weder ein bestimmter Anzahlungsbetrag noch dessen Fälligkeit. Anzahlungen werden vollständig auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

Für sonstige Zimmerbuchungen sowie für Restaurantreservierungen und Veranstaltungen ohne entsprechende Zimmerbuchung wird keine Anzahlung verlangt.

Geht eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht ein, richten sich die Rechte des Hotels nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Buchung entfällt nicht automatisch mit Ablauf der Zahlungsfrist.

5. Kostenfreie Stornierung von Hotelzimmern

Hotelzimmer können bis einschließlich zum siebten Kalendertag vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei storniert werden.

Die Frist endet um 23:59 Uhr deutscher Ortszeit. Bei einer Anreise am 15. Oktober ist eine kostenfreie Stornierung somit bis einschließlich 8. Oktober, 23:59 Uhr, möglich.

Entscheidend ist der Zugang der Stornierung beim Hotel. Eine Mitteilung per E-Mail an info{at}waldhotel-wiehl.de genügt. Zur besseren Zuordnung sollen Name, Buchungsnummer und Anreisedatum angegeben werden.

Diese Regelung gilt auch für Teilstornierungen und Buchungen ab fünf Zimmern, sofern bei Vertragsschluss keine abweichenden Bedingungen wirksam vereinbart wurden.

Bei einer fristgerechten kostenfreien Stornierung werden für die stornierten Leistungen geleistete Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Lösungsrechte bleiben unberührt.

6. Spätere Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist kann bei einer Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitigen Abreise aus Gründen im persönlichen Bereich des Gastes ein Vergütungsanspruch des Hotels nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.

Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung der betroffenen Zimmer an. Eine doppelte Berechnung derselben Zimmerleistung erfolgt nicht.

Die Abrechnung wird nachvollziehbar erstellt. Der Gast kann nachweisen, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Anspruch zusteht, insbesondere weil höhere Aufwendungen erspart wurden oder eine anderweitige Vermietung erfolgt ist.

Diese AGB sehen keine pauschale Stornogebühr in Höhe von 100 Prozent des Buchungspreises vor.

Kann das Hotel die vereinbarte Leistung selbst nicht erbringen, richten sich Zahlungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben uneingeschränkt bestehen.

7. Zimmerkontingente und Gruppenbuchungen

Bei Zimmerkontingenten werden Anzahl und Kategorie der Zimmer, Buchungsberechtigte, Abruffristen und die Zahlungspflicht ausdrücklich vereinbart.

Das Angebot muss erkennen lassen, ob der Auftraggeber ein verbindliches Gesamtkontingent bucht oder ob Zimmer lediglich bis zu einer bestimmten Frist unverbindlich für Einzelbuchungen freigehalten werden.

Nicht abgerufene Zimmer aus einem ausdrücklich unverbindlichen Abrufkontingent werden nach Ablauf der vereinbarten Abruffrist kostenfrei freigegeben.

Für verbindlich gebuchte Zimmer gelten die Stornoregelungen der Ziffern 5 und 6, soweit keine anderen Bedingungen bei Vertragsschluss vereinbart wurden.

Eine Anzahlung für Zimmerkontingente oder Reservierungen ab fünf Zimmern kann nach Ziffer 4 vereinbart werden.

8. Anreise, Abreise und Nutzung der Zimmer

Die vereinbarten Anreise- und Abreisezeiten werden dem Gast vor Vertragsschluss mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung dokumentiert.

Eine frühere Anreise oder spätere Abreise bedarf einer Vereinbarung mit dem Hotel. Etwaige Zusatzkosten werden vorab mitgeteilt und vereinbart.

Bei absehbar verspäteter Anreise wird der Gast gebeten, das Hotel rechtzeitig zu informieren. Eine bestätigte Buchung erlischt nicht allein deshalb, weil eine angekündigte Ankunftszeit überschritten wird.

Zimmer dürfen nur im vereinbarten Umfang und mit der vereinbarten Personenzahl genutzt werden. Untervermietung, Weitervermietung und eine Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

Das Mitbringen von Haustieren ist vor der Buchung abzustimmen. Etwaige Kosten werden vor Vertragsschluss vereinbart. Gesetzliche Zutrittsrechte für anerkannte Assistenzhunde bleiben unberührt.

9. Restaurantreservierungen

Für reine Tischreservierungen ohne vereinbartes Menü, Mindestentgelt oder gesonderte Leistung erhebt das Hotel auf Grundlage dieser AGB keine pauschale Stornierungs- oder Nichterscheinensgebühr.

Gäste werden gebeten, Änderungen der Personenzahl, Verspätungen und Absagen möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Ein Mindestumsatz, ein Menüpreis oder eine besondere Ausfallregelung gilt nur, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und wirksam vereinbart wurde.

Für gebuchte Menüs, Bankette und Veranstaltungen gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

10. Feiern, Tagungen und Veranstaltungen

Art und Umfang der Veranstaltung werden im Angebot festgelegt. Dazu gehören insbesondere Datum, Räume, Nutzungszeiten, Speisen, Getränke, technische Ausstattung, Personenzahl und Preise.

Anzahlungen werden für die Veranstaltung selbst nicht verlangt. Für gleichzeitig gebuchte Zimmerkontingente oder Reservierungen ab fünf Zimmern gilt Ziffer 4.

Der Termin zur Mitteilung der endgültigen Personenzahl wird im Angebot vereinbart. Eine garantierte Mindestpersonenzahl oder ein Mindestumsatz bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Eine Verringerung der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zur Berechnung sämtlicher ursprünglich angefragter Leistungen. Maßgeblich sind die getroffene Vereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare anderweitige Einnahmen werden berücksichtigt.

Eine Erhöhung der Personenzahl und zusätzliche Leistungen bedürfen der Abstimmung mit dem Hotel. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden vereinbart.

Eigene Speisen, Getränke, Dekorationen und technische Anlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung eingebracht werden. Vereinbarte Service- oder Korkgelder werden vorab ausgewiesen. Sicherheitsvorgaben und Fluchtwege sind einzuhalten.

11. Absage und Änderung von Veranstaltungen

Die kostenfreie Sieben-Tage-Frist für Hotelzimmer gilt nicht automatisch für Veranstaltungsräume, Menüs, Bankette oder sonstige Veranstaltungsleistungen.

Etwaige kostenfreie Stornofristen für Veranstaltungen werden im jeweiligen Angebot ausdrücklich festgelegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei Absage oder Reduzierung einer Veranstaltung berechnet das Hotel einen etwaigen Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnende Vorteile aus anderweitiger Verwendung werden abgezogen.

Eine bloße Terminverlegung hebt den ursprünglichen Vertrag nicht automatisch auf. Die Parteien vereinbaren, ob und zu welchen Bedingungen die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt werden kann.

12. Rücksichtnahme und Schäden

Gäste und Veranstaltungsteilnehmer haben auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Sachlich gerechtfertigte Haus- und Sicherheitsregeln sind zu beachten.

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der jeweils Verantwortliche nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Buchende haftet nicht allein aufgrund seiner Buchung pauschal für jedes Verhalten anderer Gäste oder Veranstaltungsteilnehmer.

Besondere Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten werden nur verlangt, soweit hierfür ein gesetzlicher Anspruch besteht. Übliche Reinigung und vertragsgemäße Abnutzung sind mit dem vereinbarten Preis abgegolten.

13. Mängel und Haftung des Hotels

Gäste werden gebeten, Mängel oder Störungen möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit das Hotel Abhilfe schaffen kann.

Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz oder Kündigung, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen gelten insbesondere die §§ 701 ff. BGB.

14. Vertragsbeendigung durch das Hotel und Leistungshindernisse

Das Hotel kann sich nur aufgrund eines wirksam vereinbarten oder gesetzlichen Rechts vom Vertrag lösen.

Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners werden erforderliche Abmahnungen und Fristsetzungen beachtet. Bei schwerwiegenden Gefährdungen von Personen oder erheblichen Störungen können die gesetzlichen Voraussetzungen einer sofortigen Vertragsbe

 

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